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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Ark. Code Ann. § 17-95-101 — Haftungsschutz nach dem Good-Samaritan-Gesetz für unentgeltliche Notfallhilfe.
Schutzumfang Schützt jede Person, die in gutem Glauben und ohne Vergütung Notfallhilfe leistet, wie es eine gewöhnliche, verständig umsichtige Person täte. Der Schutz entfällt bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem bzw. mutwilligem Fehlverhalten.
Hilfeleistungspflicht Nein
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext Ark. Code Ann. § 20-13-1305 — Haftungsschutz nach dem Good-Samaritan-Gesetz für den Einsatz eines AED (Unterkapitel §§ 20-13-1301 ff.); ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches bzw. mutwilliges Fehlverhalten.
Keine gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

Nach Ark. Code Ann. § 17-95-101 ist eine Person, die in gutem Glauben und ohne Vergütung Notfallhilfe leistet — und dabei so handelt, wie es eine gewöhnliche, verständig umsichtige Person täte —, von der Haftung befreit, und dieser Schutz endet erst bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem, mutwilligem Fehlverhalten. Arkansas überträgt denselben Good-Samaritan-Schutz durch Ark. Code Ann. § 20-13-1305 (Teil des mit § 20-13-1301 beginnenden Unterkapitels) auch auf Defibrillatoren, sodass der Einsatz eines AED im Notfall zu genau denselben Bedingungen erfasst ist.

Keine Handlungspflicht, aber jeder Grund zu handeln

In Arkansas verlangt das Gesetz nichts vom Passanten — es gibt keine Hilfeleistungspflicht, und einzugreifen ist reine Sache der Entscheidung. Entscheiden Sie sich jedoch, aufrichtig zu helfen, so schützt das Gesetz Ihr Handeln, Defibrillator eingeschlossen, genau so, wie es der Gesetzestext festlegt. Niemand sollte an der Seite eines Menschen zögern aus Angst vor einer Klage, die das Gesetz bereits ausgeschlossen hat.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Ein Herz im Stillstand verliert mit jeder verstreichenden Minute rund zehn Prozent seiner Genesungschance, was bedeutet, dass sich der Ausgang meist in dem kurzen Zeitfenster entscheidet, bevor ein Krankenwagen eine Einfahrt oder eine Landstraße erreichen kann. In diesem Zeitfenster ist der Umstehende das erste Glied der Rettungskette — niemand sonst ist bislang nah genug, um etwas bewirken zu können. Arkansas hat das rechtliche Risiko bereits beseitigt; die Ausbildung beseitigt das Zögern und ersetzt das „Ich wusste nicht recht, was zu tun ist“ durch Hände, die es bereits wissen. Lernen Sie es einmal, und vielleicht brauchen Sie es nie — doch wenn es so weit kommt, geht jemand nach Hause, weil Sie es taten.

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